Die STADTWERKE SELM GmbH ist seitens der Stadt Selm für das Selmer Stadtgebiet mit der ganzheitlichen Wahrnehmung der Abwasserbeseitigung betraut. Das beinhaltet hauptsächlich das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten und Versickern des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers, aber auch die private Grundstücksentwässerung.
Das Satzungsrecht und die Gebührenhoheit bezüglich der Abwasserentsorgung liegen bei der Stadt Selm.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier
Die STADTWERKE SELM GmbH betreut und unterhält 208,5 km Kanäle und 93 Sonderbauwerke wie Retentionsbodenfilterbecken, Regenrückhaltebecken, Regenüberläufe und Pumpwerke. Für die Stadt Selm erarbeiten wir in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden das Abwasserbeseitigungskonzept. Wir planen, begleiten und dokumentieren alle erforderlichen Sanierungen, Erweiterungen, Änderungen oder auch Rückbaumaßnahmen des Kanalnetzes.
Im Bereich der privaten Grundstücksentwässerung führen wir folgende Dienstleistungen für Sie durch:
Mit der Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 ist der § 61a LWG NRW (Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen) weggefallen. Auf der Grundlage des neu gefassten § 61 Abs. 2 LWG NRW wurde eine neue Selbstüberwachungsverordnung Kanal erlassen, in der alle Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt worden sind.
Sollten Sie Probleme mit Ihren privaten Abwasserleitungen haben, bauliche Änderungen planen oder genaue Informationen über den Zustand Ihrer Anlage benötigen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Marcus Wendland
E-Mail
T +49 2592 929-839