Seit am 13. August 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft trat, müssen Elektro(-nik)-Altgeräte in Deutschland getrennt gesammelt werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass die stetig wachsenden Berge von Elektroschrott nicht mehr im Restabfall oder sogar achtlos in der Umwelt landen. Daher dürfen Altgeräte auf keinen Fall mit dem Restabfall oder über die Wertstofftonne entsorgt werden. Das gilt auch für Kleingeräte wie Föhn, Toaster, Handy oder Rasierapparat.
Für die Abgabe von Elektro(-nik)-Altgeräten hat die Stadt Selm eine zentrale Sammelstelle eingerichtet. Am Wertstoffhof in Selm können folgende Elektrogeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgegeben werden:
Die folgenden Produkte nehmen wir am Wertstoffhof nicht an. Sie müssen gesondert entsorgt werden. Bitte entsorgen Sie nachfolgende Geräte gemäß den Angaben der GWA.
Im Rahmen der Sperrmüllabfuhr können Sie Ihre alten Elektro(-nik)-Großgeräte auch in haushaltsüblichen Mengen abholen lassen. Stellen Sie diese möglichst getrennt vom übrigen Sperrmüll bereit, da zum Abtransport verschiedene Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
Christine Sabas
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T +49 2592 929-20